Verordnung

  • Ergotherapie ist ein verschreibungspflichtiges Heilmittel.
    Ein entsprechendes Rezept bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.
  • Der Behandlungsbeginn sollte spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen, da das Rezept sonst verfällt.
  • Ergotherapie ist bei den Krankenkassen zunächst nicht genehmigungspflichtig. Es werden pro Diagnose Behandlungsobergrenzen, so genannte Gesamt­ver­ordnungs­mengen, im Regelfall eingeführt. Nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen liegt ein neuer Regelfall vor.


Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fort­setzung der Ergotherapie möglich, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Längerfristige Verodnungen außerhalb des Regelfalls müssen vom verordneten Arzt auf der Verordnung kurz begründet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechnung weiter­behandelt werden. Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungs­verfahren.





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