Verordnung
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Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich, wenn dies medizinisch angezeigt ist.
Längerfristige Verodnungen außerhalb des Regelfalls müssen vom verordneten Arzt auf der Verordnung kurz begründet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechnung weiterbehandelt werden. Einige Krankenkassen verzichten auf das Genehmigungsverfahren.